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Inselzuschlag

Was bedeutet der Inselzuschlag?

Der Warenversand von Paketen oder Paletten auf eine Insel unterscheidet sich deutlich zu einer Lieferung auf dem Festland, da die übliche Logistikkette unterbrochen wird. Aufgrund der Wasserbarriere müssen Lieferungen auf Inseln umgeschlagen und auf Fährschiffe oder Züge verfrachtet werden. Beim Verladen kommt es dabei nicht nur zu Verzögerungen, sondern es entstehen auch zusätzliche Kosten. Um hier ihre Mehrkosten zu decken, erheben Versanddienstleister für Inseln einen sogenannten Inselzuschlag.

Der Inselaufschlag betrifft folgende Lieferorte:

  • die Ostfriesischen Inseln (Baltrum, Borkum, Juist, Langeoog, Norderney, Spiekeroog, Wangerooge) PLZ: 26465, 26474, 26486, 26548,26571, 26579, 26757.
  • die Nordfriesischen Inseln (Amrum, Föhr, Nordstrand, Pellworm, Sylt, die meisten Halligen) PLZ: 25845, 25846-25847, 25849, 25859, 25863, 25869, 25929-25933, 25938-25942, 25946-25949,25952-25955, 25961-25970, 25980,25985-25986, 25988-25990, 25992-25994, 25996-25999
  • Helgoland PLZ: 27498
  • Neuwerk PLZ: 27499
  • Hiddensee PLZ: 18565
  • vereinzelte Adressen auf Inseln in Binnenseen wie dem Chiemsee, PLZ: 83256

Sofern eine dieser Postleitzahlen auf Sie zutrifft, erheben wir eine Pauschale von 48,50 € netto.

Ihre Alternativen:

In einigen Fällen ist es möglich, die Lieferungen bis zur letzten Filiale des Transporteurs auf dem Festland zu senden und dann einen eigenen Weitertransport zu organisieren. Gerne besprechen wir zusammen Ihre Möglichkeiten, sodass Sie hier Transportkosten sparen können.

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