Batteriengesetz
Von uns vertriebene Batterien und Akkus nehmen wir zurück — natürlich unentgeltlich.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Altbatterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Gemäß § 18 BattG („Batteriegesetz" bzw. „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren") müssen wir Sie als Verbraucher darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Batterien und Akkus zurückzugeben.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls, versehen. Sie können diese nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben.
Die von uns vertriebenen Akkus und Batterien können Sie uns unentgeltlich zur umweltgerechten Entsorgung zurückgeben. Bitte senden Sie diese ausreichend frankiert an unsere Geschäftsadresse.