Pauschale für zweijährige optionale Garantie*
Garantiebedingungen für die optionale Winterhalter Zwei-Jahres-Garantie
Die Winterhalter Deutschland GmbH („Winterhalter“) gewährt dem jeweiligen Besitzer unserer Maschine für die von einem Endabnehmer eine Pauschale für die zweijährige optionale Garantie entrichtet worden ist, eine in ihren Bedingungen und Rechtsfolgen unter Ziffer 1 bis 8 abschließend beschriebene Garantie. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach den Angaben der Preisliste, die bei Zustandekommen des Kaufvertrages gilt. Die Garantie tritt erst nach Eingang der Garantiepauschale und Zugang einer schriftlichen Bestätigung von Winterhalter beim Endabnehmer in Kraft. Die Garantie kann nur zusammen mit der Bestellung der jeweiligen Maschine beantragt werden.
- Die Garantiezeit beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme. Die Inbetriebnahme muss durch einen von Winterhalter herstellergeschulten und autorisierten Kundendiensttechniker durchgeführt worden sein. Informationen über Kundendiensttechniker in Ihrer Region erhalten sie per Post oder auf unserer Hompage unter www.winterhalter.de. Das Inbetriebnahmedatum ist durch das Einsenden des Originals der vollständig ausgefüllten und vom inbetriebnehmenden Kundendiensttechniker unterschriebenen Inbetriebnahmebescheinigung und Garantiekarte nachzuweisen. Die Einsendung der Garantiekarte hat bis spätestens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme - maßgeblich ist das Datum des Poststempels - an die Winterhalter Deutschland GmbH, Winterhalterstraße 2–12, 88074 Meckenbeuren zu erfolgen.
- Soweit innerhalb der Garantiefrist ein Mangel der Maschine entdeckt wird, ist Winterhalter verpflichtet, diesen zu beseitigen oder eine neue mangelfreie Sache zu liefern. Die Entscheidung über die im Einzelfall geeignete Maßnahme liegt ausschließlich bei Winterhalter. Im Fall der Mangelbeseitigung wird Winterhalter alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Maschine nach einem anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen Standort (Lieferadresse innerhalb Deutschlands) verbracht wurde.
- Ein Garantiefall ist über einen herstellergeschulten und autorisierten Kundendiensttechniker abzuwickeln.
- Die Erbringung von Garantieleistungen jeder Art oder Nachbesserungen im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte des Käufers bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.
- Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von Winterhalter über und sind unverzüglich gegen nachträglichen Kostenersatz (angemessene Verpackungs- und Versandkosten) an die unter Ziffer 1 angegebene Winterhalteradresse mit dem Vermerk „Rückwarenabteilung“ zu übersenden. Wird das mangelhafte Garantieteil nicht innerhalb von drei Wochen nach Ausbau an Winterhalter übersandt (maßgebend ist der Poststempel), erlischt die Garantie. Das gelieferte Garantieteil wird dann dem Endabnehmer in Rechnung gestellt. Die Rücksendefrist gilt nur dann als gewahrt, wenn dem Garantieteil der vollständig ausgefüllte und vom Kundendiensttechniker unterzeichnete Rückwarenrapport (erhältlich per Post oder unter www.winterhalter.de) beigefügt ist.
- Ein Anspruch auf Garantieleistungen besteht nicht bei Mängeln, die nicht auf das Winterhalter-Produkt selbst zurückzuführen sind, sondern z.B. auf nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung und Behandlung sowie der Stand Januar 2013 - 2 - Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung/Betriebsanleitung beruhen. Entsprechendes gilt für Montagefehler. Der Anspruch besteht ferner nicht, wenn Reparaturen und/oder Instandsetzungsarbeiten durch einen, nicht von Winterhalter autorisierten Kundendiensttechniker ausgeführt wurden. Transportschäden begründen keine Garantieansprüche. Sie sind dem anliefernden Frachtführer spätestens bei Ablieferung anzuzeigen.
- Diese Garantie wird nur für Maschinen mit dauerhaftem Standort in Deutschland gewährt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand sind die für Meckenbeuren/Württemberg zuständigen Gerichte. Die Garantie unterliegt materiellem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sitz der Gesellschaft: Meckenbeuren, Handelsregister Abt. B Nr. 728364, Amtsgericht Ulm, Geschäftsführer Jürgen Winterhalter, Ing., Ralph Winterhalter, Dipl. Kfm., Lindau/Bodensee, Thomas Pfeiffer