• Winterhalter Geschirrspülmaschine UC-L Ausstellungsstück

  • Artikelnummer: WIN-013V9999GS-AS

  • empfohlener Verkaufspreis 7.449,00 €

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    • Pauschale für Inbetriebnahme und Einweisung*

      Garantiebedingungen der Winterhalter Deutschland Teilegarantie

      Die Winterhalter Deutschland GmbH („Winterhalter“) gewährt dem, durch die Durchschrift der Inbetriebnahmekarte und Garantiebescheinigung („Garantiebescheinigung“) ausgewiesenen Endabnehmer, auf bestimmte, nachfolgend unter Ziffer 2 bezeichnete Teile des von ihm erworbenen Gerätes, unbeschadet der gesetzlichen Mängelrechte des Käufers gegen den jeweiligen Verkäufer, eine in ihren Bedingungen und Rechtsfolgen unter Ziffer 1 bis 9 abschließend beschriebene Teilegarantie.

      1. Die Garantiezeit beträgt 36 Monate und beginnt mit dem Tag der ersten Inbetriebnahme. Die Inbetriebnahme muss durch einen von Winterhalter herstellergeschulten und autorisierten Kundendiensttechniker durchgeführt worden sein. Informationen über Kundendiensttechniker in Ihrer Region erhalten Sie per Post oder auf unserer Homepage unter www.winterhalter.de. Das Inbetriebnahmedatum ist durch das Einsenden des Originals der vollständig ausgefüllten und vom Kunden unterschriebenen Garantiebescheinigung nachzuweisen. Die Einsendung der Garantiebescheinigung hat bis spätestens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme - maßgeblich ist das Datum des Poststempels - an die Winterhalter Deutschland GmbH, Winterhalterstraße 2─12, 88074 Meckenbeuren zu erfolgen.
      2. Der Garantiefall liegt dann vor, wenn innerhalb der Garantiezeit ein Mangel an folgenden Teilen („Garantieteile“) eintritt, der auf die Verwendung nicht einwandfreien Materials bei der Herstellung oder Montagefehler zurückzuführen ist:
        Teile-Nr. Verwendung
        Bedienfeld (Display) 3124222 GS 630, STR
        30014237 AT Excellence-S, -M
        30015234 UC-Serie
        Buskabel 65005466 GS 630, STR, STF
        70007782 MT-Serie
        60003042 UC-Serie
        61008211, 61007596, 61009015 PT-Serie
        83001059, 83001060 AT Excellence-S, -M
        65006387, 65006388,65006389, 61009015 UF-Serie
        Elektronische Steuereinheit 3105139 GS 630
        70300599 STR, STF
        P.C.B Control Unit
        Master / PCB Control Unit / Power Unit
        30014178 UC-Serie
        30002175 / 30002168 / 30002171 PT-Serie
        30008913 / 30008914 / 30014778 UF-Serie
        70010339 / 3105155 MT-Serie
        30011009 / 30011010 AT Excellence-S, -M
        eingebauter Wasserenthärter 83000420 UC-Serie, PT-Serie
      3. Der Garantiefall ist über einen herstellergeschulten und autorisierten Kundendiensttechniker (Servicepartner) abzuwickeln.
      4. Die Teilegarantie umfasst die kostenlose Neulieferung (inklusive angemessene Verpackungs- und Versandkosten) des mangelhaften Garantieteils in Deutschland. Die übrigen im Zusammenhang mit dem Austausch anfallenden Kosten für Arbeitszeit, Wegegeld, sonstiges Material u. a. sind von der Garantie nicht abgedeckt und werden dem Endabnehmer gesondert in Rechnung gestellt.
      5. Die Erbringung von Garantieleistungen jeder Art oder Nachbesserungen im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte des Käufers bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.
      6. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von Winterhalter über und sind unverzüglich gegen nachträglichen Kostenersatz (angemessene Verpackungs- und Versandkosten) an die unter Ziffer 1 angegebene Winterhalteradresse mit dem Vermerk „Field monitoring“ zu übersenden. Wird das mangelhafte Garantieteil nicht innerhalb von drei Wochen nach Ausbau an Winterhalter übersandt (maßgebend ist der Poststempel), erlischt die Garantie. Das gelieferte Garantieteil wird dann dem Endabnehmer in Rechnung gestellt. Die Rücksendefrist gilt nur dann als gewahrt, wenn dem Garantieteil die Packliste mit Garantieantragsnummer beigelegt ist. Den Garantieantrag stellt Ihr Servicepartner in unserem Garantieportal (Login auf www.winterhalter.de).
      7. Ein Anspruch auf Garantieleistungen besteht nicht bei Mängeln, die nicht auf unser Produkt selbst zurückzuführen sind, sondern z. B. auf nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung und Behandlung sowie der Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung/Betriebsanleitung beruhen. Entsprechendes gilt für Montagefehler. Der Anspruch besteht ferner nicht, wenn Reparaturen und/oder Instandsetzungsarbeiten durch einen, nicht von Winterhalter herstellergeschulten und autorisierten Kundendiensttechniker ausgeführt wurden. Transportschäden begründen ebenfalls keine Garantieansprüche. Sie sind dem anliefernden Frachtführer spätestens bei Ablieferung anzuzeigen.
      8. Diese Garantie wird nur für Maschinen mit dauerhaftem Standort in Deutschland gewährt.
      9. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die für Meckenbeuren/Württemberg zuständigen Gerichte. Die Garantie unterliegt materiellem deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    • Pauschale für zweijährige optionale Garantie*

      Garantiebedingungen für die optionale Winterhalter Zwei-Jahres-Garantie

      Die Winterhalter Deutschland GmbH („Winterhalter“) gewährt dem jeweiligen Besitzer unserer Maschine für die von einem Endabnehmer eine Pauschale für die zweijährige optionale Garantie entrichtet worden ist, eine in ihren Bedingungen und Rechtsfolgen unter Ziffer 1 bis 8 abschließend beschriebene Garantie. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach den Angaben der Preisliste, die bei Zustandekommen des Kaufvertrages gilt. Die Garantie tritt erst nach Eingang der Garantiepauschale und Zugang einer schriftlichen Bestätigung von Winterhalter beim Endabnehmer in Kraft. Die Garantie kann nur zusammen mit der Bestellung der jeweiligen Maschine beantragt werden.

      1. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme. Die Inbetriebnahme muss durch einen von Winterhalter herstellergeschulten und autorisierten Kundendiensttechniker durchgeführt worden sein. Informationen über Kundendiensttechniker in Ihrer Region erhalten sie per Post oder auf unserer Hompage unter www.winterhalter.de. Das Inbetriebnahmedatum ist durch das Einsenden des Originals der vollständig ausgefüllten und vom inbetriebnehmenden Kundendiensttechniker unterschriebenen Inbetriebnahmebescheinigung und Garantiekarte nachzuweisen. Die Einsendung der Garantiekarte hat bis spätestens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme - maßgeblich ist das Datum des Poststempels - an die Winterhalter Deutschland GmbH, Winterhalterstraße 2–12, 88074 Meckenbeuren zu erfolgen.
      2. Soweit innerhalb der Garantiefrist ein Mangel der Maschine entdeckt wird, ist Winterhalter verpflichtet, diesen zu beseitigen oder eine neue mangelfreie Sache zu liefern. Die Entscheidung über die im Einzelfall geeignete Maßnahme liegt ausschließlich bei Winterhalter. Im Fall der Mangelbeseitigung wird Winterhalter alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Maschine nach einem anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen Standort (Lieferadresse innerhalb Deutschlands) verbracht wurde.
      3. Ein Garantiefall ist über einen herstellergeschulten und autorisierten Kundendiensttechniker abzuwickeln.
      4. Die Erbringung von Garantieleistungen jeder Art oder Nachbesserungen im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte des Käufers bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.
      5. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von Winterhalter über und sind unverzüglich gegen nachträglichen Kostenersatz (angemessene Verpackungs- und Versandkosten) an die unter Ziffer 1 angegebene Winterhalteradresse mit dem Vermerk „Rückwarenabteilung“ zu übersenden. Wird das mangelhafte Garantieteil nicht innerhalb von drei Wochen nach Ausbau an Winterhalter übersandt (maßgebend ist der Poststempel), erlischt die Garantie. Das gelieferte Garantieteil wird dann dem Endabnehmer in Rechnung gestellt. Die Rücksendefrist gilt nur dann als gewahrt, wenn dem Garantieteil der vollständig ausgefüllte und vom Kundendiensttechniker unterzeichnete Rückwarenrapport (erhältlich per Post oder unter www.winterhalter.de) beigefügt ist.
      6. Ein Anspruch auf Garantieleistungen besteht nicht bei Mängeln, die nicht auf das Winterhalter-Produkt selbst zurückzuführen sind, sondern z.B. auf nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung und Behandlung sowie der Stand Januar 2013 - 2 - Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung/Betriebsanleitung beruhen. Entsprechendes gilt für Montagefehler. Der Anspruch besteht ferner nicht, wenn Reparaturen und/oder Instandsetzungsarbeiten durch einen, nicht von Winterhalter autorisierten Kundendiensttechniker ausgeführt wurden. Transportschäden begründen keine Garantieansprüche. Sie sind dem anliefernden Frachtführer spätestens bei Ablieferung anzuzeigen.
      7. Diese Garantie wird nur für Maschinen mit dauerhaftem Standort in Deutschland gewährt.
      8. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die für Meckenbeuren/Württemberg zuständigen Gerichte. Die Garantie unterliegt materiellem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

      Sitz der Gesellschaft: Meckenbeuren, Handelsregister Abt. B Nr. 728364, Amtsgericht Ulm, Geschäftsführer Jürgen Winterhalter, Ing., Ralph Winterhalter, Dipl. Kfm., Lindau/Bodensee, Thomas Pfeiffer

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Winterhalter UC L Geschirrspülmaschine als Ausstellungsstück

  • keine Betriebsstunden
  • nur ausgepackt für Showroom
  • Originalverpackung vorhanden
Anschlusswert 230 Volt, 400 Volt
Boilerheizung 2,6 / 5,3 kW
Korbgröße 500 x 500 mm
Nachspülwasserbedarf 2,0 Liter je Spülgang
Nachspülwassertemperatur 85 °C
Tankheizung 2,0 kW
Tankinhalt 15,3 Liter
Tanktemperatur 62 °C
Umwälzpumpe 0,6 kW
Wasserzulauf 60 °C

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